Hartz-IV-Urteil zu Verwandten-Krediten
19. Juni 2010 - Kategorie: Wissen
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz-IV-Empfänger“) gelten strenge Regeln zur Annahme von Geldgeschenken: Zuwendungen über 50 Euro im Jahr werden als zusätzliches Einkommen angesehen, was eine Kürzung der Hartz-IV-Leistungen in gleicher Höhe zur Folge hat. Diese ist auch nachträglich möglich.
Anders sieht das bei Krediten aus: Hartz-IV-Empfänger sind durchaus berechtigt, Kredite aufzunehmen, wobei allerdings die wenigsten [...]