Was bei der Kündigung von Ratenkrediten beachtet werden sollte
Datum: 17|01|2012 - Kategorie: Wissen
Ratenkredite werden in der Regel für einen Zeitraum von 36-60 Monaten abgeschlossen, mitunter nutzen Verbraucher auch längerfristige Laufzeiten von 84 Monaten, um in diesen Fällen von günstigen Raten profitieren zu können.
Während der Kreditlaufzeit garantieren die Banken sowohl den Zinssatz wie auch die monatliche Kreditrate, sodass Kunden Planungssicherheit erlangen. Doch auch die Banken können während der Laufzeit mit festen Erträgen planen. Wie die Verbraucherzentralen aktuell mitteilen, ist es trotz der Festschreibung der Zinsen bei Ratenkrediten möglich, diese vorzeitig zu kündigen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, welche individuellen Vereinbarungen die Bank mit ihrem Kunden getroffen hat, auch das Abschlussdatum spielt eine große Rolle.
Verbraucherkreditgesetz erlaubt vorzeitige Kreditrückzahlung
Im Juni 2010 wurde das neue Verbraucherkreditgesetz verabschiedet. In diesem Gesetz wurde vereinbart, dass Verbraucher die Möglichkeit haben, Ratenkredite jederzeit ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Um die Banken nicht zu benachteiligen, dürfen die Institute in diesen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung von maximal einem Prozent der Kreditsumme berechnen. Sofern die Restlaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, reduziert sich diese Entschädigung auf nur noch 0,5 Prozent. Viele Banken verzichten allerdings auf diese Gebühren und gestatten ihren Kunden die jederzeitige Kreditrückzahlung, sodass auch eine vorzeitige vollständige Tilgung durchaus möglich wäre. Hierdurch wurden Ratenkredite weitaus flexibler, selbst Umschuldungen sind mittlerweile kurzfristig möglich.
Bei Verträgen jedoch, die vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde, muss noch das alte Recht beachtet werden. Dieses besagt, dass Ratenkredite erst nach sechs Monaten nach Vertragsabschluss gekündigt werden können, in diesen Fällen ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu beachten. Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf dann jedoch nicht berechnet werden. Sofern im Kreditvertrag nicht anders vereinbart, dürfen auch Teilrückzahlungen bei diesen Krediten nicht vorgenommen werden. Wer dennoch Gelder auf das Kreditkonto überweist, etwa im Zuge einer Kreditablösung, muss damit rechnen, dass die Bank diese Gelder zurücküberweist und nicht annimmt. In diesen Fällen wäre es besser, mit der Bank zu verhandeln und über eventuelle vorzeitige Rückzahlungsmodalitäten zu sprechen.
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