Eine berufsbegleitende Weiterbildung ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden, die nur in seltenen Fällen vom Arbeitgeber übernommen werden. Da die Weiterbildung meistens auch nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden kann, besteht die Möglichkeit, ein Weiterbildungsdarlehen aufzunehmen. Da es sich dabei um eine Investition in die Zukunft handelt und nach der Weiterbildung normalerweise ein besseres Jobangebot mit höherem Gehalt winkt, ist auch die Hausbank generell bereit, ein Darlehen für die Weiterbildung zu gewähren.

Allerdings nur, wenn der Antragsteller über eine unbefristete Anstellung, ein regelmäßiges Einkommen und keinen negativen Schufaeintrag verfügt. Wer bei seiner Hausbank kein Darlehen für die Weiterbildung erhält, hat bei der KfW-Bank gute Chancen auf ein sogenanntes Förderdarlehen. Allerdings sind diese nicht für jede berufliche Weiterbildung geeignet.

Förderdarlehen der KfW-Bank

Die Frankfurter KfW-Bank, die auf Förderprogramme spezialisiert ist, gewährt zinsgünstige Darlehen bis maximal 10.266 Euro für die vollzeitliche Weiterbildung im Beruf sowie einen Zuschuss von 30,5% der Kosten. Die KfW fördert allerdings nur Maßnahmen, die auf den Abschluss eines Handwerks- und Industriemeisters sowie Fachkaufmann oder staatlich geprüften Fachwirt abzielen. Alle weiteren Informationen erhalten Interessenten auf der Website der Bank.

Weiterbildungsdarlehen von öffentlich-rechtlichen Banken

Neben der KfW gewähren vor allem Landesbanken und Sparkassen zinsgünstige Darlehen für die Weiterbildung, die dazu dienen, die Zusatzkosten der Ausbildung abzudecken. Das Bildungsdarlehen kann jeder erhalten, der aufgrund eines höheren Einkommens keinen Anspruch auf einen Prämiengutschein hat. Den Prämiengutschein (maximal 500 Euro) gibt es für Ledige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 25.600 Euro liegt (bei Verheirateten liegt die Einkommensgrenze bei unter 51.200 Euro). Die Höhe des Einkommens spielt beim Weiterbildungsdarlehen keine Rolle. Auch die Bonität des Antragstellers ist zweitrangig. Freiberufler, Selbständige und Arbeitslose können kein Darlehen für die Weiterbildung beantragen.

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