Die eidesstattliche Versicherung steht am Ende eines Verfahrens, bei dem ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtung über einen langen Zeitraum nicht erfüllen konnte oder wollte – und auch keine Einigung mit seinem Gläubiger gesucht hat. Das Verfahren beginnt mit einem Mahnbescheid, mit dem ein Gläubiger die Zahlung von seinem Schuldner per Gericht einfordern kann. Der Schuldner kann nach diesem Mahnbescheid zahlen, Widerspruch einlegen oder nicht reagieren. Im Falle eines Widerspruchs bleibt dem Gläubiger nur die Klage, um seine Forderung durchzusetzen.

Reagiert der Schuldner auf den Mahnbescheid nicht, folgt im nächsten Schritt die Beantragung des Vollstreckungsbescheides. Auch hier kann der Schuldner zahlen, Widerspruch einlegen oder nicht reagieren. Reagiert er auch auf den Vollstreckungsbescheid nicht, folgt die Zwangsvollstreckung. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird der günstigste Weg gesucht, die Ansprüche des Gläubigers doch noch zu befriedigen. Möglichkeiten sind die Beantragung einer Kontopfändung, mit der die ausstehende Zahlung von bestehenden Konten gepfändet wird oder die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zur Pfändung in Wertgegenstände.

Alternativ kann der Gläubiger in diesem Stadium die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Schuldners erzwingen. Mit der eidesstattlichen Versicherung muss der Schuldner vollständige und korrekte Angaben über seine Vermögenssituation machen, das bedeutet, er muss seine Vermögenssituation offen legen. Mit der eidesstattlichen Versicherung erhält der Gläubiger eine Übersicht, welche Vollstreckungsmaßnahme die besten Erfolgsaussichten zur Befriedigung seiner Ansprüche hat. Erscheint der Schuldner nicht zu dem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, kann auf Antrag des Gläubigers sogar ein Haftbefehl gegen ihn erlassen werden. Wird eine eidesstattliche Versicherung vorsätzlich falsch abgegeben, so ist dies als Straftat zu werten.

Eine abgelegte eidesstattliche Versicherung wird in das Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts eingetragen. Außerdem findet sie Eingang in die Schufa. Mit diesen Eintragungen ist die Kreditwürdigkeit des Schuldners bis auf weiteres massiv gefährdet, sodass diese Person bei den meisten Geldgeschäften des täglichen Lebens in der Regel Schwierigkeiten haben wird.

Ist ein Kredit trotz Eidesstattlicher Versicherung möglich?

Der Schuldner wird ein Konto nur noch auf Guthabenbasis führen können, Handyverträge nur als Guthabenvertrag abschließen können, er kann keine private Krankenversicherung mehr abschließen und wird auch keine Kredite mehr erhalten. Der Ruf der entsprechenden Person ist im Geschäftsleben zunächst einmal außerordentlich geschädigt. Daraus wird ersichtlich, warum ein Kredit bei einer eidesstattlichen Versicherung nahezu ausgeschlossen ist. Der Kreditgeber hat keine Sicherheiten, das ausgeliehene Geld zurück zu erhalten und wird dieses Risiko auch kaum eingehen. Umgekehrt ist das Angebot einer Kreditvergabe trotz eidesstattlicher Versicherung schwerlich als seriös zu beurteilen, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der Kreditgeber sich das erhöhte Verlustrisiko durch einen überteuerten Zins vergüten lässt.

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