Kredit trotz Insolvenz
Datum: 04|07|2010 - Kategorie: Schulden
Es ist eine Situation, die gerade in Krisenzeiten bei Privat- und Geschäftsleuten immer weiter um sich greift – die Insolvenz. Insolvenz ist nach gängiger Definition die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung des Schuldners. Das bedeutet, er kann seine Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen, oder seine Schulden übersteigen sein Vermögen. Ein eindeutiger Hinweis auf drohende massive Zahlungsschwierigkeiten sind zu hohe monatliche Gesamtraten für bestehende Zahlungsverpflichtungen, überzogene oder gesperrte Konten, der regelmäßige Eingang von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden und anstehende Kontopfändungen.
Vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stehen eine Reihe von Möglichkeiten, die drohende Insolvenz abzuwenden. Dazu zählen beispielsweise Verhandlungen mit den Gläubigern um einen Vergleich, eine Ratenzahlung oder einen Aufschub der Zahlungen zu erzielen. Führt all das zu keinem vernünftigen Ergebnis, wird eine Einigung von den Gläubigern abgelehnt oder betreibt ein Gläubiger weiterhin die Zwangsvollstreckung, dann kann die Insolvenz letztlich der einzige Weg für einen finanziellen Neubeginn sein.
Dazu wird das Insolvenzverfahren beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht und es wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Er verwertet das pfändbare Vermögen des Schuldners über die folgenden sechs Jahre und sorgt außerdem für die Verteilung an die Gläubiger. Mit dem eröffneten Insolvenzverfahren beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. Sie dauert sechs Jahre und kann auf Antrag zur Restschuldbefreiung führen, wenn aus gerichtlicher Sicht nichts dagegen spricht. Das bedeutet, der Schuldner behält sechs Jahre lang nur den nicht-pfändbaren Anteil seines Einkommens, der Rest dient zum Ausgleich seiner Verbindlichkeiten. Nach Ablauf der sechs Jahre kann er auf Antrag von den restlichen Schulden befreit werden.
Damit wird der Schuldner während der Wohlverhaltensphase nur einen sehr engen finanziellen Rahmen zur Verfügung haben. Unter diesen Umständen macht die Aufnahme eines Kredits, der eine zusätzliche Zahlungsverpflichtung mit sich bringt, absolut keinen Sinn. Die Situation, in der er diesen Kredit nicht zurück zahlen kann und in weitere finanzielle Schwierigkeiten gerät, ist nahezu vorprogrammiert. Aus diesem Grund sollte jeder Kreditnehmer in dieser Lage aus eigenem Antrieb heraus keinen Kredit aufnehmen. Ebenso zweifelhaft sind einschlägige Kreditangebote, die einen Kredit trotz Insolvenz versprechen. Die Seriosität eines solchen Kreditgebers muss ernsthaft hinterfragt werden, denn er wird den Kreditnehmer noch tiefer in seine finanziellen Probleme treiben, anstatt ihm zu helfen.
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