Nachdem die EU bei der Vergabe von Krediten in den Finanzmarkt eingegriffen hat, sind Banken seit 11. Juni 2010 verpflichtet, bei ihren Kreditprodukten neben dem Sollzinssatz auch einen so genannten 2/3 Zinssatz anzugeben. Für die Verbraucher soll durch den 2/3 Zinssatz klarer, welche Konditionen sie bei einer Kreditaufnahme tatsächlich erwarten können.

Denn gewöhnlich werben Banken mit Kreditangeboten, bei denen den Kunden eine Finanzierung zu überaus günstigen Konditionen angeboten wird. Bei näherem Hinsehen entpuppen sich solche Werbeangebote aber eher als Lockangebote, denn nur die wenigsten Verbraucher erhalten tatsächlich einen Kredit zu den beworbenen Ab-Zinssätzen. Der 2/3 Zinssatz soll hier Abhilfe schaffen.

Der 2/3 Zinssatz gilt als Beispielszins. Er soll aussagen, dass mindestens 2/3 der Kreditnehmer, die einen Kredit beantragen, diesen tatsächlich auch zu dem ausgewiesenen 2/3 Zinssatz erhalten. Mit dem 2/3 Zinssatz werden die Banken seitens der EU verpflichtet, den Kunden einen realistischen Effektivzinssatz anzugeben, den die Mehrzahl der Kreditnehmer, nämlich 2/3, dann auch tatsächlich erhalten.

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